Best Practices und FAQ

In diesem Kapitel findest du Tipps für die effektive Nutzung des Datenschutz-Moduls und Antworten auf häufige Fragen.

Best Practices

Allgemeine Empfehlungen

1. Systematischer Aufbau

Baue deine Datenschutz-Dokumentation systematisch auf:

┌─────────────────────────────────────────────────────┐
│  1. Datenschutzsystem anlegen                       │
│     ↓                                               │
│  2. Stammdaten erfassen                             │
│     - Anwendungen                                   │
│     - Datenkategorien                               │
│     - Rechtsgrundlagen                              │
│     - Untervertragspartner                          │
│     ↓                                               │
│  3. Verarbeitungsaktivitäten dokumentieren          │
│     ↓                                               │
│  4. TOMs zuordnen                                   │
│     ↓                                               │
│  5. DSFAs für risikoreiche Verarbeitungen           │
└─────────────────────────────────────────────────────┘

2. Vollständigkeit vor Perfektion

  • Erfasse zunächst alle Verarbeitungen grob
  • Verfeinere die Details später
  • Eine unvollständige Dokumentation ist besser als keine

3. Regelmässige Aktualisierung

  • Jährlich: Vollständige Überprüfung aller Einträge
  • Bei Änderungen: Sofortige Aktualisierung bei neuen Systemen oder Prozessen
  • Nach Audits: Anpassungen basierend auf Audit-Erkenntnissen

4. Klare Verantwortlichkeiten

  • Definiere einen Datenschutzverantwortlichen im System
  • Lege fest, wer für welche Verarbeitungen zuständig ist
  • Dokumentiere Vertretungsregelungen

Verarbeitungsaktivitäten

Richtige Granularität finden

Zu grobRichtigZu fein
“IT-Betrieb”“Lohnbuchhaltung”“Lohnabrechnungserstellung Januar”
“Kundenverwaltung”“CRM-Kundenbetreuung”“Kunde Müller anlegen”
“Personalwesen”“Bewerbermanagement”“Bewerbung Meier bearbeiten”

Faustregel: Eine Verarbeitungsaktivität = Ein zusammenhängender Geschäftsprozess

Verknüpfungen nutzen

Nutze die Verknüpfungsmöglichkeiten konsequent:

  • Verknüpfe mit Prozessen aus dem Prozessmodul
  • Verknüpfe mit Anwendungen und Untervertragspartnern
  • Verknüpfe mit Risiken aus dem SWOT-Modul
  • Verknüpfe mit TOMs für Schutzmassnahmen

Stammdaten

Anwendungen vollständig erfassen

Vergiss nicht:

  • Cloud-Dienste (Office 365, Google Workspace)
  • SaaS-Anwendungen (CRM, HR-Software)
  • Mobile Apps
  • Interne Eigenentwicklungen
  • Excel-Listen mit personenbezogenen Daten

Untervertragspartner dokumentieren

Für jeden Auftragsverarbeiter dokumentieren:

  • Firmenname und Kontaktdaten
  • Sitzland (wichtig für Drittlandtransfers)
  • Welche Daten werden verarbeitet?
  • Besteht ein AVV?

DSFAs

Wann eine DSFA durchführen?

Führe eine DSFA durch bei:

  • Neuen Technologien (KI, Machine Learning)
  • Systematischer Überwachung (Video, GPS)
  • Besonderen Datenkategorien (Gesundheit, Biometrie)
  • Profiling und automatisierten Entscheidungen
  • Grossen Datenmengen

DSFA-Qualität sicherstellen

  • Dokumentiere alle identifizierten Risiken
  • Definiere für jedes Risiko konkrete Massnahmen
  • Bewerte das Restrisiko nach Umsetzung
  • Hole die Stellungnahme des DSB ein

TOMs

Kategorisierung

Organisiere TOMs nach Schutzziel:

SchutzzielBeispiel-TOMs
VertraulichkeitVerschlüsselung, Zugriffskontrollen
IntegritätProtokollierung, Prüfsummen
VerfügbarkeitBackup, Redundanz
BelastbarkeitNotfallpläne, Tests

Konkret formulieren

Statt: “Zugriffsschutz” Besser: “Zugriff auf HR-Daten nur für HR-Abteilung, Berechtigungskonzept dokumentiert in XX, jährliche Überprüfung”

Häufige Fehler vermeiden

Bei Verarbeitungsaktivitäten

  • Keine Rechtsgrundlage: Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage
  • Fehlende Speicherfristen: Dokumentiere, wie lange Daten aufbewahrt werden
  • Unvollständige Empfänger: Alle Datenempfänger müssen erfasst werden
  • Veraltete Informationen: Änderungen nicht nachgeführt

Bei Stammdaten

  • Vergessene Cloud-Dienste: SaaS und Cloud oft übersehen
  • Keine AVVs: Auftragsverarbeitungsverträge fehlen
  • Unbekannte Drittlandtransfers: Nicht erkannt, dass Daten ins Ausland gehen
  • Fehlende TOMs: Schutzmassnahmen nicht dokumentiert

Bei DSFAs

  • Zu spät durchgeführt: DSFA erst nach Start der Verarbeitung
  • Oberflächliche Risikobewertung: Risiken nicht systematisch analysiert
  • Keine Massnahmen: Risiken identifiziert, aber keine Gegenmassnahmen
  • Nicht aktualisiert: DSFA bei Änderungen nicht überprüft

Häufige Fragen (FAQ)

Allgemein

Was ist der Unterschied zwischen DSG und DSGVO?

  • DSG: Schweizer Datenschutzgesetz (gilt in der Schweiz)
  • DSGVO: EU-Datenschutzgrundverordnung (gilt in der EU)

Beide haben ähnliche Anforderungen. Das ELIZA DSG-Modul unterstützt beide Rechtsordnungen.

Wer sollte das DSG-Modul nutzen?

  • Datenschutzbeauftragte (DSB): Hauptnutzer für Verwaltung
  • Führungskräfte: Lesezugriff für Übersicht
  • IT-Verantwortliche: Unterstützung bei Anwendungsdokumentation
  • HR-Verantwortliche: Unterstützung bei HR-Verarbeitungen

Wie oft sollte die Dokumentation aktualisiert werden?

  • Mindestens jährlich: Vollständige Überprüfung
  • Bei Änderungen: Sofortige Aktualisierung
  • Vor Audits: Prüfung auf Vollständigkeit

Verarbeitungsaktivitäten

Was ist ein “Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten”?

Das gesetzlich vorgeschriebene Verzeichnis aller Datenverarbeitungen im Unternehmen (Art. 30 DSGVO, Art. 12 DSG). Das DSG-Modul erstellt dieses Verzeichnis automatisch.

Muss ich jede kleine Datenverarbeitung erfassen?

Nein. Fokussiere auf:

  • Geschäftsprozesse mit personenbezogenen Daten
  • Regelmässige, systematische Verarbeitungen
  • Verarbeitungen mit Risiken für Betroffene

Einzelne Telefonate oder E-Mails müssen nicht dokumentiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Datenkategorien und Datenfeldern?

  • Datenkategorien: Arten von Daten (z.B. “Stammdaten”, “Finanzdaten”)
  • Datenfelder: Konkrete Attribute (z.B. “Vorname”, “IBAN”)

Datenkategorien sind übergeordnete Gruppierungen, Datenfelder die konkreten Details.

DSFAs

Muss für jede Verarbeitung eine DSFA durchgeführt werden?

Nein. Eine DSFA ist nur erforderlich bei hohem Risiko für die Betroffenen.

Wer führt die DSFA durch?

In der Regel:

  • Verantwortlicher: Leitet den Prozess
  • DSB: Beratung und Prüfung
  • Fachbereich: Liefert fachlichen Input
  • IT: Liefert technischen Input

Was passiert, wenn das Restrisiko hoch bleibt?

Dann muss die Aufsichtsbehörde konsultiert werden:

  • Schweiz: EDÖB
  • EU: Zuständige Datenschutzaufsicht

TOMs

Was ist der Unterschied zwischen TOMs und Massnahmen?

  • TOMs: Allgemeine technische und organisatorische Schutzmassnahmen
  • Massnahmen: Spezifische Risikominderungs-Massnahmen (oft aus DSFA)

TOMs gelten oft unternehmensweit, Massnahmen sind verarbeitungsspezifisch.

Wie detailliert sollten TOMs dokumentiert werden?

Ausreichend detailliert, um nachzuweisen:

  • Was genau wird gemacht?
  • Wie wird es umgesetzt?
  • Wer ist verantwortlich?

Export

Welche Export-Formate werden unterstützt?

Aktuell: Word-Export (.docx) für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

Wer kann Exporte durchführen?

Nur Benutzer mit dsg_admin Berechtigung.

Checkliste für die Einführung

Ersteinrichtung

  • Datenschutzsystem angelegt
  • Datenschutzverantwortlichen zugewiesen
  • Berechtigungen vergeben

Stammdaten

  • Alle Anwendungen erfasst
  • Anwendungstypen definiert
  • Datenkategorien angelegt
  • Wichtige Datenfelder dokumentiert
  • Rechtsgrundlagen definiert
  • Alle Untervertragspartner erfasst
  • Empfänger dokumentiert
  • TOMs dokumentiert

Verarbeitungsaktivitäten

  • Alle Hauptprozesse dokumentiert
  • Verknüpfungen hergestellt
  • Rechtsgrundlagen zugeordnet
  • Speicherfristen definiert

DSFAs

  • Risikoreiche Verarbeitungen identifiziert
  • DSFAs durchgeführt
  • Massnahmen definiert
  • Restrisiken bewertet

Laufender Betrieb

  • Verantwortlichkeiten definiert
  • Aktualisierungsprozess etabliert
  • Jährliche Überprüfung eingeplant

Weiterführende Ressourcen

Gesetzliche Grundlagen

  • DSGVO: Verordnung (EU) 2016/679
  • DSG: Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG seit 1.9.2023)

Behörden

  • EDÖB: www.edoeb.admin.ch (Schweiz)
  • DSK: Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden (Deutschland)

Weitere ELIZA-Module

Das DSG-Modul integriert mit anderen ELIZA-Modulen:

  • Prozesse: Verknüpfung mit Geschäftsprozessen
  • Organisation: Organisationseinheiten und Mitarbeitende
  • SWOT: Risikoeinschätzungen
  • Businesscontext: Interessierte Parteien

Zusammenfassung

Die 5 wichtigsten Tipps

  1. Systematisch aufbauen: Stammdaten → Verarbeitungen → TOMs → DSFAs
  2. Vollständigkeit: Alle Verarbeitungen und Anwendungen erfassen
  3. Aktualität: Regelmässig aktualisieren, bei Änderungen sofort
  4. Verknüpfungen: Beziehungen zwischen Objekten nutzen
  5. Qualität: Lieber wenige, gut dokumentierte Einträge als viele oberflächliche

Erfolgskriterien

  • Jederzeit auskunftsfähig bei Anfragen von Betroffenen
  • Audit-bereit für behördliche Prüfungen
  • Transparenz über alle Datenverarbeitungen
  • Nachweisbare Schutzmassnahmen (TOMs)
  • Dokumentierte Risikobewertungen (DSFAs)

Viel Erfolg mit dem Datenschutz-Modul!

Bei Fragen wende dich an deinen Datenschutzbeauftragten oder ELIZA-Administrator.

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