Best Practices und FAQ#

In diesem Kapitel findest du Tipps für die effektive Nutzung des Datenschutz-Moduls und Antworten auf häufige Fragen.

Best Practices#

Allgemeine Empfehlungen#

1. Systematischer Aufbau#

Baue deine Datenschutz-Dokumentation systematisch auf:

┌─────────────────────────────────────────────────────┐
│  1. Datenschutzsystem anlegen                       │
│     ↓                                               │
│  2. Stammdaten erfassen                             │
│     - Anwendungen                                   │
│     - Datenkategorien                               │
│     - Rechtsgrundlagen                              │
│     - Untervertragspartner                          │
│     ↓                                               │
│  3. Verarbeitungsaktivitäten dokumentieren          │
│     ↓                                               │
│  4. TOMs zuordnen                                   │
│     ↓                                               │
│  5. DSFAs für risikoreiche Verarbeitungen           │
└─────────────────────────────────────────────────────┘

2. Vollständigkeit vor Perfektion#

  • Erfasse zunächst alle Verarbeitungen grob
  • Verfeinere die Details später
  • Eine unvollständige Dokumentation ist besser als keine

3. Regelmässige Aktualisierung#

  • Jährlich: Vollständige Überprüfung aller Einträge
  • Bei Änderungen: Sofortige Aktualisierung bei neuen Systemen oder Prozessen
  • Nach Audits: Anpassungen basierend auf Audit-Erkenntnissen

4. Klare Verantwortlichkeiten#

  • Definiere einen Datenschutzverantwortlichen im System
  • Lege fest, wer für welche Verarbeitungen zuständig ist
  • Dokumentiere Vertretungsregelungen

Verarbeitungsaktivitäten#

Richtige Granularität finden#

Zu grobRichtigZu fein
“IT-Betrieb”“Lohnbuchhaltung”“Lohnabrechnungserstellung Januar”
“Kundenverwaltung”“CRM-Kundenbetreuung”“Kunde Müller anlegen”
“Personalwesen”“Bewerbermanagement”“Bewerbung Meier bearbeiten”

Faustregel: Eine Verarbeitungsaktivität = Ein zusammenhängender Geschäftsprozess

Verknüpfungen nutzen#

Nutze die Verknüpfungsmöglichkeiten konsequent:

  • Verknüpfe mit Prozessen aus dem Prozessmodul
  • Verknüpfe mit Anwendungen und Untervertragspartnern
  • Verknüpfe mit Risiken aus dem SWOT-Modul
  • Verknüpfe mit TOMs für Schutzmassnahmen

Stammdaten#

Anwendungen vollständig erfassen#

Vergiss nicht:

  • Cloud-Dienste (Office 365, Google Workspace)
  • SaaS-Anwendungen (CRM, HR-Software)
  • Mobile Apps
  • Interne Eigenentwicklungen
  • Excel-Listen mit personenbezogenen Daten

Untervertragspartner dokumentieren#

Für jeden Auftragsverarbeiter dokumentieren:

  • Firmenname und Kontaktdaten
  • Sitzland (wichtig für Drittlandtransfers)
  • Welche Daten werden verarbeitet?
  • Besteht ein AVV?

DSFAs#

Wann eine DSFA durchführen?#

Führe eine DSFA durch bei:

  • Neuen Technologien (KI, Machine Learning)
  • Systematischer Überwachung (Video, GPS)
  • Besonderen Datenkategorien (Gesundheit, Biometrie)
  • Profiling und automatisierten Entscheidungen
  • Grossen Datenmengen

DSFA-Qualität sicherstellen#

  • Dokumentiere alle identifizierten Risiken
  • Definiere für jedes Risiko konkrete Massnahmen
  • Bewerte das Restrisiko nach Umsetzung
  • Hole die Stellungnahme des DSB ein

TOMs#

Kategorisierung#

Organisiere TOMs nach Schutzziel:

SchutzzielBeispiel-TOMs
VertraulichkeitVerschlüsselung, Zugriffskontrollen
IntegritätProtokollierung, Prüfsummen
VerfügbarkeitBackup, Redundanz
BelastbarkeitNotfallpläne, Tests

Konkret formulieren#

Statt: “Zugriffsschutz” Besser: “Zugriff auf HR-Daten nur für HR-Abteilung, Berechtigungskonzept dokumentiert in XX, jährliche Überprüfung”

Häufige Fehler vermeiden#

Bei Verarbeitungsaktivitäten#

  • Keine Rechtsgrundlage: Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage
  • Fehlende Speicherfristen: Dokumentiere, wie lange Daten aufbewahrt werden
  • Unvollständige Empfänger: Alle Datenempfänger müssen erfasst werden
  • Veraltete Informationen: Änderungen nicht nachgeführt

Bei Stammdaten#

  • Vergessene Cloud-Dienste: SaaS und Cloud oft übersehen
  • Keine AVVs: Auftragsverarbeitungsverträge fehlen
  • Unbekannte Drittlandtransfers: Nicht erkannt, dass Daten ins Ausland gehen
  • Fehlende TOMs: Schutzmassnahmen nicht dokumentiert

Bei DSFAs#

  • Zu spät durchgeführt: DSFA erst nach Start der Verarbeitung
  • Oberflächliche Risikobewertung: Risiken nicht systematisch analysiert
  • Keine Massnahmen: Risiken identifiziert, aber keine Gegenmassnahmen
  • Nicht aktualisiert: DSFA bei Änderungen nicht überprüft

Häufige Fragen (FAQ)#

Allgemein#

Was ist der Unterschied zwischen DSG und DSGVO?#

  • DSG: Schweizer Datenschutzgesetz (gilt in der Schweiz)
  • DSGVO: EU-Datenschutzgrundverordnung (gilt in der EU)

Beide haben ähnliche Anforderungen. Das ELIZA DSG-Modul unterstützt beide Rechtsordnungen.

Wer sollte das DSG-Modul nutzen?#

  • Datenschutzbeauftragte (DSB): Hauptnutzer für Verwaltung
  • Führungskräfte: Lesezugriff für Übersicht
  • IT-Verantwortliche: Unterstützung bei Anwendungsdokumentation
  • HR-Verantwortliche: Unterstützung bei HR-Verarbeitungen

Wie oft sollte die Dokumentation aktualisiert werden?#

  • Mindestens jährlich: Vollständige Überprüfung
  • Bei Änderungen: Sofortige Aktualisierung
  • Vor Audits: Prüfung auf Vollständigkeit

Verarbeitungsaktivitäten#

Was ist ein “Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten”?#

Das gesetzlich vorgeschriebene Verzeichnis aller Datenverarbeitungen im Unternehmen (Art. 30 DSGVO, Art. 12 DSG). Das DSG-Modul erstellt dieses Verzeichnis automatisch.

Muss ich jede kleine Datenverarbeitung erfassen?#

Nein. Fokussiere auf:

  • Geschäftsprozesse mit personenbezogenen Daten
  • Regelmässige, systematische Verarbeitungen
  • Verarbeitungen mit Risiken für Betroffene

Einzelne Telefonate oder E-Mails müssen nicht dokumentiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Datenkategorien und Datenfeldern?#

  • Datenkategorien: Arten von Daten (z.B. “Stammdaten”, “Finanzdaten”)
  • Datenfelder: Konkrete Attribute (z.B. “Vorname”, “IBAN”)

Datenkategorien sind übergeordnete Gruppierungen, Datenfelder die konkreten Details.

DSFAs#

Muss für jede Verarbeitung eine DSFA durchgeführt werden?#

Nein. Eine DSFA ist nur erforderlich bei hohem Risiko für die Betroffenen.

Wer führt die DSFA durch?#

In der Regel:

  • Verantwortlicher: Leitet den Prozess
  • DSB: Beratung und Prüfung
  • Fachbereich: Liefert fachlichen Input
  • IT: Liefert technischen Input

Was passiert, wenn das Restrisiko hoch bleibt?#

Dann muss die Aufsichtsbehörde konsultiert werden:

  • Schweiz: EDÖB
  • EU: Zuständige Datenschutzaufsicht

TOMs#

Was ist der Unterschied zwischen TOMs und Massnahmen?#

  • TOMs: Allgemeine technische und organisatorische Schutzmassnahmen
  • Massnahmen: Spezifische Risikominderungs-Massnahmen (oft aus DSFA)

TOMs gelten oft unternehmensweit, Massnahmen sind verarbeitungsspezifisch.

Wie detailliert sollten TOMs dokumentiert werden?#

Ausreichend detailliert, um nachzuweisen:

  • Was genau wird gemacht?
  • Wie wird es umgesetzt?
  • Wer ist verantwortlich?

Export#

Welche Export-Formate werden unterstützt?#

Aktuell: Word-Export (.docx) für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.

Wer kann Exporte durchführen?#

Nur Benutzer mit dsg_admin Berechtigung.

Checkliste für die Einführung#

Ersteinrichtung#

  • Datenschutzsystem angelegt
  • Datenschutzverantwortlichen zugewiesen
  • Berechtigungen vergeben

Stammdaten#

  • Alle Anwendungen erfasst
  • Anwendungstypen definiert
  • Datenkategorien angelegt
  • Wichtige Datenfelder dokumentiert
  • Rechtsgrundlagen definiert
  • Alle Untervertragspartner erfasst
  • Empfänger dokumentiert
  • TOMs dokumentiert

Verarbeitungsaktivitäten#

  • Alle Hauptprozesse dokumentiert
  • Verknüpfungen hergestellt
  • Rechtsgrundlagen zugeordnet
  • Speicherfristen definiert

DSFAs#

  • Risikoreiche Verarbeitungen identifiziert
  • DSFAs durchgeführt
  • Massnahmen definiert
  • Restrisiken bewertet

Laufender Betrieb#

  • Verantwortlichkeiten definiert
  • Aktualisierungsprozess etabliert
  • Jährliche Überprüfung eingeplant

Weiterführende Ressourcen#

Gesetzliche Grundlagen#

  • DSGVO: Verordnung (EU) 2016/679
  • DSG: Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG seit 1.9.2023)

Behörden#

  • EDÖB: www.edoeb.admin.ch (Schweiz)
  • DSK: Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden (Deutschland)

Weitere ELIZA-Module#

Das DSG-Modul integriert mit anderen ELIZA-Modulen:

  • Prozesse: Verknüpfung mit Geschäftsprozessen
  • Organisation: Organisationseinheiten und Mitarbeitende
  • SWOT: Risikoeinschätzungen
  • Businesscontext: Interessierte Parteien

Zusammenfassung#

Die 5 wichtigsten Tipps#

  1. Systematisch aufbauen: Stammdaten → Verarbeitungen → TOMs → DSFAs
  2. Vollständigkeit: Alle Verarbeitungen und Anwendungen erfassen
  3. Aktualität: Regelmässig aktualisieren, bei Änderungen sofort
  4. Verknüpfungen: Beziehungen zwischen Objekten nutzen
  5. Qualität: Lieber wenige, gut dokumentierte Einträge als viele oberflächliche

Erfolgskriterien#

  • Jederzeit auskunftsfähig bei Anfragen von Betroffenen
  • Audit-bereit für behördliche Prüfungen
  • Transparenz über alle Datenverarbeitungen
  • Nachweisbare Schutzmassnahmen (TOMs)
  • Dokumentierte Risikobewertungen (DSFAs)

Viel Erfolg mit dem Datenschutz-Modul!

Bei Fragen wende dich an deinen Datenschutzbeauftragten oder ELIZA-Administrator.