Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)#
In diesem Kapitel lernst du, wann und wie du eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführst.
Was ist eine DSFA?#
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (englisch: Data Protection Impact Assessment, DPIA) ist eine systematische Analyse zur Bewertung der Risiken einer Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.
Die DSFA ist vorgeschrieben nach:
- Art. 35 DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung)
- Art. 22 DSG (Schweizer Datenschutzgesetz)
Wann ist eine DSFA erforderlich?#
Eine DSFA ist verpflichtend, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
Indikatoren für ein hohes Risiko#
| Indikator | Beispiel |
|---|---|
| Systematische Bewertung | Scoring, Profiling, automatisierte Entscheidungen |
| Besondere Datenkategorien | Gesundheitsdaten, biometrische Daten |
| Überwachung | Videoüberwachung, GPS-Tracking |
| Grosse Datenmengen | Big Data, Massendatenverarbeitung |
| Schutzbedürftige Personen | Kinder, Patienten, Arbeitnehmer |
| Innovative Technologien | KI, Machine Learning |
| Datenabgleich | Verknüpfung verschiedener Datensätze |
| Behinderung der Rechtsausübung | Erschwerung von Auskunftsrechten |
Faustregel: Ab 2 oder mehr dieser Kriterien ist eine DSFA in der Regel erforderlich.
Beispiele für DSFA-pflichtige Verarbeitungen#
- Einführung eines Mitarbeiterüberwachungssystems
- Nutzung von Gesichtserkennung
- Profiling für Kreditentscheidungen
- Verarbeitung von Patientendaten in grossem Umfang
- Einsatz von KI-gestützten HR-Tools
DSFA-Übersicht im DSG-Modul#
Zugriff#
- Navigiere zum Datenschutzsystem
- Klicke auf “DSFAs” (Datenschutz-Folgenabschätzungen)
Liste der DSFAs#
Die Übersicht zeigt alle durchgeführten Folgenabschätzungen:
| Spalte | Beschreibung |
|---|---|
| Name | Bezeichnung der DSFA |
| Beschreibung | Kurzbeschreibung |
Eine DSFA erstellen#
Schritt 1: Formular öffnen#
- Navigiere zu DSFAs
- Klicke auf "+ DSFA"
Schritt 2: Grunddaten erfassen#
Pflichtfelder:
Name: Eindeutige Bezeichnung der DSFA
- Beispiel: “DSFA Videoüberwachung Empfangsbereich”
- Beispiel: “DSFA Mitarbeiter-Zeiterfassung mit GPS”
Beschreibung: Detaillierte Beschreibung der zu bewertenden Verarbeitung
- Was genau wird analysiert?
- Warum ist eine DSFA erforderlich?
Risikobewertung: Systematische Analyse der Risiken
- Welche Risiken bestehen für betroffene Personen?
- Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit?
- Wie schwerwiegend wären die Auswirkungen?
Schritt 3: TOMs verknüpfen#
- Technische und Organisatorische Massnahmen: Welche Schutzmassnahmen werden ergriffen, um die identifizierten Risiken zu minimieren?
Schritt 4: Speichern#
Klicke auf “Speichern”, um die DSFA anzulegen.
Aufbau einer DSFA#
Eine vollständige DSFA sollte folgende Elemente enthalten:
1. Beschreibung der Verarbeitung#
- Was wird verarbeitet?
- Wer ist verantwortlich?
- Welche Daten werden verarbeitet?
- Wer sind die Betroffenen?
- Wie lange werden die Daten gespeichert?
- An wen werden die Daten übermittelt?
2. Bewertung der Notwendigkeit#
- Ist die Verarbeitung erforderlich?
- Ist sie verhältnismässig?
- Welche Rechtsgrundlage liegt vor?
- Welcher Zweck wird verfolgt?
3. Risikobewertung#
Bewerte die Risiken für betroffene Personen:
| Risiko-Kategorie | Beschreibung |
|---|---|
| Vertraulichkeit | Unbefugter Zugriff auf Daten |
| Integrität | Unbefugte Änderung von Daten |
| Verfügbarkeit | Datenverlust |
| Diskriminierung | Benachteiligung aufgrund der Daten |
| Identitätsdiebstahl | Missbrauch der Identität |
| Finanzielle Schäden | Materielle Verluste |
| Rufschädigung | Reputationsschäden |
| Psychische Belastung | Stress, Angst |
Risikomatrix#
Auswirkung
Gering Mittel Hoch
Wahrscheinlichkeit
Hoch Mittel Hoch Kritisch
Mittel Gering Mittel Hoch
Gering Gering Gering Mittel
4. Massnahmen zur Risikominderung#
Dokumentiere für jedes identifizierte Risiko:
- Welche Massnahme wird ergriffen?
- Wie reduziert sie das Risiko?
- Wer ist verantwortlich?
- Bis wann wird sie umgesetzt?
5. Restrisiko-Bewertung#
Nach Umsetzung der Massnahmen:
- Wie hoch ist das verbleibende Risiko?
- Ist es akzeptabel?
- Falls nein: Konsultation der Aufsichtsbehörde erforderlich?
Verknüpfung mit Verarbeitungsaktivitäten#
DSFAs sollten mit den entsprechenden Verarbeitungsaktivitäten verknüpft werden:
- Öffne die relevante Verarbeitungsaktivität
- Im Abschnitt “Folgenabschätzung” die DSFA verknüpfen
- Speichern
So ist jederzeit ersichtlich, für welche Verarbeitung eine DSFA durchgeführt wurde.
DSFA-Prozess#
Empfohlener Ablauf#
┌─────────────────────────────────────────────────────┐ │ 1. Prüfung: DSFA erforderlich? │ │ ↓ │ │ 2. Beschreibung der Verarbeitung │ │ ↓ │ │ 3. Notwendigkeits- und Verhältnismässigkeitsprüfung│ │ ↓ │ │ 4. Risikobewertung │ │ ↓ │ │ 5. Massnahmen definieren │ │ ↓ │ │ 6. Restrisiko bewerten │ │ ↓ │ │ 7. Dokumentation und Freigabe │ │ ↓ │ │ 8. Regelmässige Überprüfung │ └─────────────────────────────────────────────────────┘
Beteiligte Personen#
- Verantwortlicher: Leitet die DSFA
- Datenschutzbeauftragter: Beratung und Prüfung
- IT-Sicherheit: Technische Bewertung
- Fachbereich: Fachliche Anforderungen
- Betroffene: Ggf. Einbezug (z.B. Mitarbeitervertretung)
Best Practices#
Empfehlungen#
- Frühzeitig durchführen: DSFA vor Beginn der Verarbeitung
- Dokumentieren: Alle Schritte und Entscheidungen festhalten
- Aktualisieren: Bei Änderungen der Verarbeitung überprüfen
- Einbeziehen: Datenschutzbeauftragten hinzuziehen
- TOMs verknüpfen: Konkrete Schutzmassnahmen dokumentieren
Häufige Fehler#
- Zu spät durchgeführt: DSFA erst nach Start der Verarbeitung
- Oberflächlich: Risiken nicht systematisch analysiert
- Nicht aktualisiert: Änderungen nicht berücksichtigt
- Keine Massnahmen: Risiken identifiziert, aber keine Gegenmassnahmen
Konsultationspflicht#
Falls das Restrisiko weiterhin hoch bleibt, muss die Aufsichtsbehörde konsultiert werden:
- In der Schweiz: EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter)
- In der EU: Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde
Die Konsultation sollte dokumentiert werden.
Beispiel: DSFA für Videoüberwachung#
Name: DSFA Videoüberwachung Eingangsbereich
Beschreibung: Bewertung der Datenschutzrisiken durch den Einsatz von Videoüberwachung im Eingangsbereich des Firmengebäudes.
Risikobewertung:
Identifizierte Risiken:
- Überwachung von Mitarbeitern über das notwendige Mass hinaus
- Zugriff durch unbefugte Personen
- Speicherung über das notwendige Mass hinaus
- Profiling durch Verknüpfung mit anderen Daten
Bewertung: Hohes Risiko aufgrund systematischer Überwachung
TOMs:
- Beschränkung auf Eingangsbereich (keine Arbeitsplätze)
- Speicherdauer max. 72 Stunden
- Zugriffsberechtigungen auf Sicherheitspersonal beschränkt
- Protokollierung aller Zugriffe
- Beschilderung gemäss Art. 13 DSGVO
Restrisiko: Mittel (akzeptabel nach Umsetzung der Massnahmen)
Nächste Schritte#
Im nächsten Kapitel lernst du das Berechtigungskonzept des Datenschutz-Moduls kennen.