Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)#

In diesem Kapitel lernst du, wann und wie du eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführst.

Was ist eine DSFA?#

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (englisch: Data Protection Impact Assessment, DPIA) ist eine systematische Analyse zur Bewertung der Risiken einer Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

Die DSFA ist vorgeschrieben nach:

  • Art. 35 DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung)
  • Art. 22 DSG (Schweizer Datenschutzgesetz)

Wann ist eine DSFA erforderlich?#

Eine DSFA ist verpflichtend, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

Indikatoren für ein hohes Risiko#

IndikatorBeispiel
Systematische BewertungScoring, Profiling, automatisierte Entscheidungen
Besondere DatenkategorienGesundheitsdaten, biometrische Daten
ÜberwachungVideoüberwachung, GPS-Tracking
Grosse DatenmengenBig Data, Massendatenverarbeitung
Schutzbedürftige PersonenKinder, Patienten, Arbeitnehmer
Innovative TechnologienKI, Machine Learning
DatenabgleichVerknüpfung verschiedener Datensätze
Behinderung der RechtsausübungErschwerung von Auskunftsrechten

Faustregel: Ab 2 oder mehr dieser Kriterien ist eine DSFA in der Regel erforderlich.

Beispiele für DSFA-pflichtige Verarbeitungen#

  • Einführung eines Mitarbeiterüberwachungssystems
  • Nutzung von Gesichtserkennung
  • Profiling für Kreditentscheidungen
  • Verarbeitung von Patientendaten in grossem Umfang
  • Einsatz von KI-gestützten HR-Tools

DSFA-Übersicht im DSG-Modul#

Zugriff#

  1. Navigiere zum Datenschutzsystem
  2. Klicke auf “DSFAs” (Datenschutz-Folgenabschätzungen)

Liste der DSFAs#

Die Übersicht zeigt alle durchgeführten Folgenabschätzungen:

SpalteBeschreibung
NameBezeichnung der DSFA
BeschreibungKurzbeschreibung

Eine DSFA erstellen#

Schritt 1: Formular öffnen#

  1. Navigiere zu DSFAs
  2. Klicke auf "+ DSFA"

Schritt 2: Grunddaten erfassen#

Pflichtfelder:

  • Name: Eindeutige Bezeichnung der DSFA

    • Beispiel: “DSFA Videoüberwachung Empfangsbereich”
    • Beispiel: “DSFA Mitarbeiter-Zeiterfassung mit GPS”
  • Beschreibung: Detaillierte Beschreibung der zu bewertenden Verarbeitung

    • Was genau wird analysiert?
    • Warum ist eine DSFA erforderlich?
  • Risikobewertung: Systematische Analyse der Risiken

    • Welche Risiken bestehen für betroffene Personen?
    • Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit?
    • Wie schwerwiegend wären die Auswirkungen?

Schritt 3: TOMs verknüpfen#

  • Technische und Organisatorische Massnahmen: Welche Schutzmassnahmen werden ergriffen, um die identifizierten Risiken zu minimieren?

Schritt 4: Speichern#

Klicke auf “Speichern”, um die DSFA anzulegen.

Aufbau einer DSFA#

Eine vollständige DSFA sollte folgende Elemente enthalten:

1. Beschreibung der Verarbeitung#

  • Was wird verarbeitet?
  • Wer ist verantwortlich?
  • Welche Daten werden verarbeitet?
  • Wer sind die Betroffenen?
  • Wie lange werden die Daten gespeichert?
  • An wen werden die Daten übermittelt?

2. Bewertung der Notwendigkeit#

  • Ist die Verarbeitung erforderlich?
  • Ist sie verhältnismässig?
  • Welche Rechtsgrundlage liegt vor?
  • Welcher Zweck wird verfolgt?

3. Risikobewertung#

Bewerte die Risiken für betroffene Personen:

Risiko-KategorieBeschreibung
VertraulichkeitUnbefugter Zugriff auf Daten
IntegritätUnbefugte Änderung von Daten
VerfügbarkeitDatenverlust
DiskriminierungBenachteiligung aufgrund der Daten
IdentitätsdiebstahlMissbrauch der Identität
Finanzielle SchädenMaterielle Verluste
RufschädigungReputationsschäden
Psychische BelastungStress, Angst

Risikomatrix#

                    Auswirkung
                    Gering  Mittel  Hoch
Wahrscheinlichkeit
Hoch                Mittel  Hoch    Kritisch
Mittel              Gering  Mittel  Hoch
Gering              Gering  Gering  Mittel

4. Massnahmen zur Risikominderung#

Dokumentiere für jedes identifizierte Risiko:

  • Welche Massnahme wird ergriffen?
  • Wie reduziert sie das Risiko?
  • Wer ist verantwortlich?
  • Bis wann wird sie umgesetzt?

5. Restrisiko-Bewertung#

Nach Umsetzung der Massnahmen:

  • Wie hoch ist das verbleibende Risiko?
  • Ist es akzeptabel?
  • Falls nein: Konsultation der Aufsichtsbehörde erforderlich?

Verknüpfung mit Verarbeitungsaktivitäten#

DSFAs sollten mit den entsprechenden Verarbeitungsaktivitäten verknüpft werden:

  1. Öffne die relevante Verarbeitungsaktivität
  2. Im Abschnitt “Folgenabschätzung” die DSFA verknüpfen
  3. Speichern

So ist jederzeit ersichtlich, für welche Verarbeitung eine DSFA durchgeführt wurde.

DSFA-Prozess#

Empfohlener Ablauf#

┌─────────────────────────────────────────────────────┐
│  1. Prüfung: DSFA erforderlich?                     │
│     ↓                                               │
│  2. Beschreibung der Verarbeitung                   │
│     ↓                                               │
│  3. Notwendigkeits- und Verhältnismässigkeitsprüfung│
│     ↓                                               │
│  4. Risikobewertung                                 │
│     ↓                                               │
│  5. Massnahmen definieren                           │
│     ↓                                               │
│  6. Restrisiko bewerten                             │
│     ↓                                               │
│  7. Dokumentation und Freigabe                      │
│     ↓                                               │
│  8. Regelmässige Überprüfung                        │
└─────────────────────────────────────────────────────┘

Beteiligte Personen#

  • Verantwortlicher: Leitet die DSFA
  • Datenschutzbeauftragter: Beratung und Prüfung
  • IT-Sicherheit: Technische Bewertung
  • Fachbereich: Fachliche Anforderungen
  • Betroffene: Ggf. Einbezug (z.B. Mitarbeitervertretung)

Best Practices#

Empfehlungen#

  • Frühzeitig durchführen: DSFA vor Beginn der Verarbeitung
  • Dokumentieren: Alle Schritte und Entscheidungen festhalten
  • Aktualisieren: Bei Änderungen der Verarbeitung überprüfen
  • Einbeziehen: Datenschutzbeauftragten hinzuziehen
  • TOMs verknüpfen: Konkrete Schutzmassnahmen dokumentieren

Häufige Fehler#

  • Zu spät durchgeführt: DSFA erst nach Start der Verarbeitung
  • Oberflächlich: Risiken nicht systematisch analysiert
  • Nicht aktualisiert: Änderungen nicht berücksichtigt
  • Keine Massnahmen: Risiken identifiziert, aber keine Gegenmassnahmen

Konsultationspflicht#

Falls das Restrisiko weiterhin hoch bleibt, muss die Aufsichtsbehörde konsultiert werden:

  • In der Schweiz: EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter)
  • In der EU: Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde

Die Konsultation sollte dokumentiert werden.

Beispiel: DSFA für Videoüberwachung#

Name: DSFA Videoüberwachung Eingangsbereich

Beschreibung: Bewertung der Datenschutzrisiken durch den Einsatz von Videoüberwachung im Eingangsbereich des Firmengebäudes.

Risikobewertung:

  • Identifizierte Risiken:

    • Überwachung von Mitarbeitern über das notwendige Mass hinaus
    • Zugriff durch unbefugte Personen
    • Speicherung über das notwendige Mass hinaus
    • Profiling durch Verknüpfung mit anderen Daten
  • Bewertung: Hohes Risiko aufgrund systematischer Überwachung

TOMs:

  • Beschränkung auf Eingangsbereich (keine Arbeitsplätze)
  • Speicherdauer max. 72 Stunden
  • Zugriffsberechtigungen auf Sicherheitspersonal beschränkt
  • Protokollierung aller Zugriffe
  • Beschilderung gemäss Art. 13 DSGVO

Restrisiko: Mittel (akzeptabel nach Umsetzung der Massnahmen)

Nächste Schritte#

Im nächsten Kapitel lernst du das Berechtigungskonzept des Datenschutz-Moduls kennen.