Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

In diesem Kapitel lernst du, wann und wie du eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) durchführst.

Was ist eine DSFA?

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (englisch: Data Protection Impact Assessment, DPIA) ist eine systematische Analyse zur Bewertung der Risiken einer Datenverarbeitung für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

Die DSFA ist vorgeschrieben nach:

  • Art. 35 DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung)
  • Art. 22 DSG (Schweizer Datenschutzgesetz)

Wann ist eine DSFA erforderlich?

Eine DSFA ist verpflichtend, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

Indikatoren für ein hohes Risiko

IndikatorBeispiel
Systematische BewertungScoring, Profiling, automatisierte Entscheidungen
Besondere DatenkategorienGesundheitsdaten, biometrische Daten
ÜberwachungVideoüberwachung, GPS-Tracking
Grosse DatenmengenBig Data, Massendatenverarbeitung
Schutzbedürftige PersonenKinder, Patienten, Arbeitnehmer
Innovative TechnologienKI, Machine Learning
DatenabgleichVerknüpfung verschiedener Datensätze
Behinderung der RechtsausübungErschwerung von Auskunftsrechten

Faustregel: Ab 2 oder mehr dieser Kriterien ist eine DSFA in der Regel erforderlich.

Beispiele für DSFA-pflichtige Verarbeitungen

  • Einführung eines Mitarbeiterüberwachungssystems
  • Nutzung von Gesichtserkennung
  • Profiling für Kreditentscheidungen
  • Verarbeitung von Patientendaten in grossem Umfang
  • Einsatz von KI-gestützten HR-Tools

DSFA-Übersicht im DSG-Modul

Zugriff

  1. Navigiere zum Datenschutzsystem
  2. Klicke auf “DSFAs” (Datenschutz-Folgenabschätzungen)

Liste der DSFAs

Die Übersicht zeigt alle durchgeführten Folgenabschätzungen:

SpalteBeschreibung
NameBezeichnung der DSFA
BeschreibungKurzbeschreibung

Eine DSFA erstellen

Schritt 1: Formular öffnen

  1. Navigiere zu DSFAs
  2. Klicke auf "+ DSFA"

Schritt 2: Grunddaten erfassen

Pflichtfelder:

  • Name: Eindeutige Bezeichnung der DSFA

    • Beispiel: “DSFA Videoüberwachung Empfangsbereich”
    • Beispiel: “DSFA Mitarbeiter-Zeiterfassung mit GPS”
  • Beschreibung: Detaillierte Beschreibung der zu bewertenden Verarbeitung

    • Was genau wird analysiert?
    • Warum ist eine DSFA erforderlich?
  • Risikobewertung: Systematische Analyse der Risiken

    • Welche Risiken bestehen für betroffene Personen?
    • Wie hoch ist die Eintrittswahrscheinlichkeit?
    • Wie schwerwiegend wären die Auswirkungen?

Schritt 3: TOMs verknüpfen

  • Technische und Organisatorische Massnahmen: Welche Schutzmassnahmen werden ergriffen, um die identifizierten Risiken zu minimieren?

Schritt 4: Speichern

Klicke auf “Speichern”, um die DSFA anzulegen.

Aufbau einer DSFA

Eine vollständige DSFA sollte folgende Elemente enthalten:

1. Beschreibung der Verarbeitung

  • Was wird verarbeitet?
  • Wer ist verantwortlich?
  • Welche Daten werden verarbeitet?
  • Wer sind die Betroffenen?
  • Wie lange werden die Daten gespeichert?
  • An wen werden die Daten übermittelt?

2. Bewertung der Notwendigkeit

  • Ist die Verarbeitung erforderlich?
  • Ist sie verhältnismässig?
  • Welche Rechtsgrundlage liegt vor?
  • Welcher Zweck wird verfolgt?

3. Risikobewertung

Bewerte die Risiken für betroffene Personen:

Risiko-KategorieBeschreibung
VertraulichkeitUnbefugter Zugriff auf Daten
IntegritätUnbefugte Änderung von Daten
VerfügbarkeitDatenverlust
DiskriminierungBenachteiligung aufgrund der Daten
IdentitätsdiebstahlMissbrauch der Identität
Finanzielle SchädenMaterielle Verluste
RufschädigungReputationsschäden
Psychische BelastungStress, Angst

Risikomatrix

                    Auswirkung
                    Gering  Mittel  Hoch
Wahrscheinlichkeit
Hoch                Mittel  Hoch    Kritisch
Mittel              Gering  Mittel  Hoch
Gering              Gering  Gering  Mittel

4. Massnahmen zur Risikominderung

Dokumentiere für jedes identifizierte Risiko:

  • Welche Massnahme wird ergriffen?
  • Wie reduziert sie das Risiko?
  • Wer ist verantwortlich?
  • Bis wann wird sie umgesetzt?

5. Restrisiko-Bewertung

Nach Umsetzung der Massnahmen:

  • Wie hoch ist das verbleibende Risiko?
  • Ist es akzeptabel?
  • Falls nein: Konsultation der Aufsichtsbehörde erforderlich?

Verknüpfung mit Verarbeitungsaktivitäten

DSFAs sollten mit den entsprechenden Verarbeitungsaktivitäten verknüpft werden:

  1. Öffne die relevante Verarbeitungsaktivität
  2. Im Abschnitt “Folgenabschätzung” die DSFA verknüpfen
  3. Speichern

So ist jederzeit ersichtlich, für welche Verarbeitung eine DSFA durchgeführt wurde.

DSFA-Prozess

Empfohlener Ablauf

┌─────────────────────────────────────────────────────┐
│  1. Prüfung: DSFA erforderlich?                     │
│     ↓                                               │
│  2. Beschreibung der Verarbeitung                   │
│     ↓                                               │
│  3. Notwendigkeits- und Verhältnismässigkeitsprüfung│
│     ↓                                               │
│  4. Risikobewertung                                 │
│     ↓                                               │
│  5. Massnahmen definieren                           │
│     ↓                                               │
│  6. Restrisiko bewerten                             │
│     ↓                                               │
│  7. Dokumentation und Freigabe                      │
│     ↓                                               │
│  8. Regelmässige Überprüfung                        │
└─────────────────────────────────────────────────────┘

Beteiligte Personen

  • Verantwortlicher: Leitet die DSFA
  • Datenschutzbeauftragter: Beratung und Prüfung
  • IT-Sicherheit: Technische Bewertung
  • Fachbereich: Fachliche Anforderungen
  • Betroffene: Ggf. Einbezug (z.B. Mitarbeitervertretung)

Best Practices

Empfehlungen

  • Frühzeitig durchführen: DSFA vor Beginn der Verarbeitung
  • Dokumentieren: Alle Schritte und Entscheidungen festhalten
  • Aktualisieren: Bei Änderungen der Verarbeitung überprüfen
  • Einbeziehen: Datenschutzbeauftragten hinzuziehen
  • TOMs verknüpfen: Konkrete Schutzmassnahmen dokumentieren

Häufige Fehler

  • Zu spät durchgeführt: DSFA erst nach Start der Verarbeitung
  • Oberflächlich: Risiken nicht systematisch analysiert
  • Nicht aktualisiert: Änderungen nicht berücksichtigt
  • Keine Massnahmen: Risiken identifiziert, aber keine Gegenmassnahmen

Konsultationspflicht

Falls das Restrisiko weiterhin hoch bleibt, muss die Aufsichtsbehörde konsultiert werden:

  • In der Schweiz: EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter)
  • In der EU: Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde

Die Konsultation sollte dokumentiert werden.

Beispiel: DSFA für Videoüberwachung

Name: DSFA Videoüberwachung Eingangsbereich

Beschreibung: Bewertung der Datenschutzrisiken durch den Einsatz von Videoüberwachung im Eingangsbereich des Firmengebäudes.

Risikobewertung:

  • Identifizierte Risiken:

    • Überwachung von Mitarbeitern über das notwendige Mass hinaus
    • Zugriff durch unbefugte Personen
    • Speicherung über das notwendige Mass hinaus
    • Profiling durch Verknüpfung mit anderen Daten
  • Bewertung: Hohes Risiko aufgrund systematischer Überwachung

TOMs:

  • Beschränkung auf Eingangsbereich (keine Arbeitsplätze)
  • Speicherdauer max. 72 Stunden
  • Zugriffsberechtigungen auf Sicherheitspersonal beschränkt
  • Protokollierung aller Zugriffe
  • Beschilderung gemäss Art. 13 DSGVO

Restrisiko: Mittel (akzeptabel nach Umsetzung der Massnahmen)

Nächste Schritte

Im nächsten Kapitel lernst du das Berechtigungskonzept des Datenschutz-Moduls kennen.

dsfa dpia risikobewertung folgenabschätzung